Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Ich stimme Ihnen zu, dass der Rechtsstaat dafür Sorge zu tragen hat, diese im Sinne der Gemeinnützigkeit angemessen zu fördern und vor Steuerschädigung zu schützen. Unser Steuerrecht sieht für diese verhältnismäßig starke Förderung allerdings auch Kriterien vor, die eine Organisation zwangsläufig erfüllen muss, um das Privileg der Gemeinnützigkeit zu erhalten.
(...) Ich nehme die Beantwortung von Bürgeranfragen aus meinem Wahlkreis Bergstraße sowie die Beantwortung von Fragen zu meinen Fachgebieten Bildung und Forschung sehr ernst. Bitte schicken Sie Ihre Anfrage dazu an mich persönlich, damit ich Ihnen direkt antworten kann. (...)
(...) Die Gemeinnützigkeit einer Organisation nach der Abgabenordnung des Steuerrechts definiert sich nicht nach einer bestimmten inhaltlichen Ausrichtung. Sie wird definiert durch in dieser Abgabenordnung enthaltene 25 Tätigkeitsbereiche einer Organisation. (...)
(...) Olaf Scholz und ich sind uns einig, dass ehrenamtliche Vereine weiterhin geschützt werden sollen und ihnen ebenfalls politisches Engagement weiter ermöglicht werden soll. (...)
Die in Deutschland höchste Instanz in dieser Frage, der 5. Senat des BGHs, hat Anfang des letzten Jahres die Gemeinnützigkeit von Vereinen im Sinne des §52 AO u.a. dann grundsätzlich negiert, wenn die Grenzen von politischer Meinungsbildung zum politischen Aktivismus überschritten werden.