![Sibylle Pfeiffer Portrait von Sibylle Pfeiffer](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/sibylle_pfeiffer_22.jpg?itok=pKcijEdY)
Sehr geehrter Herr Treffenstädt,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als gewählte Bundestagsabgeordnete des Lahn-Dill-Kreises nehme ich Anfragen, Anregungen, aber auch Kritik von Bürgerinnen und Bürgern sehr ernst.
Sehr geehrter Herr Treffenstädt,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als gewählte Bundestagsabgeordnete des Lahn-Dill-Kreises nehme ich Anfragen, Anregungen, aber auch Kritik von Bürgerinnen und Bürgern sehr ernst.
(...) Ich bin mir bewusst, dass wir mit diesem Gesetz einen Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Grundrechtspositionen der Bürgerinnen und Bürger vornehmen. In jedem Fall war (und ist) zu prüfen, ob das Allgemeininteresse an effektiver Kriminalitätsbekämpfung oder aber der Grundrechtsschutz des Einzelnen überwiegt. Die Fachleute im Bundesjustizministerium haben geprüft, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist - auch im Hinblick auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema – und die Frage letztlich bejaht. (...)
(...) Ich kann Ihnen auch versichern, dass in den Gesetzesberatungen die im Vorfeld von unterschiedlicher Seite geäußerte Kritik sehr wohl geprüft worden ist, dass jedoch – unter Abwägung der sich gegenüberstehenden Grundrechte – die jetzige Regelung als verfassungsgemäß eingestuft worden ist. Aus meiner vorstehenden Antwort können Sie auch ersehen, dass die persönliche Freiheit einzelner Bürger allein durch die – vorübergehende – Speicherverpflichtung der Verkehrsdaten meiner Meinung nach nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Der Eingriff, der zwar gegeben ist, ist im Vergleich zum verfolgten Schutzzweck – auch nach Prüfung aller beteiligten Stellen – geeignet, erforderlich und auch angemessen im Sinne der Verhältnismäßigkeitsprüfung des Grundgesetzes. (...)
Moin Frau Imroll,
ich werde diesen Vorschlag am kommenden Mittwoch im Vorstand meiner Fraktion vorstellen. Mal sehen, wie meine Genossinnen und Genossen diesen Vorschlag bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Neumann.
(...) Wie bisher schon, können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. Darüber hinaus wurde aber der Grundrechtsschutz aller, die von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen betroffen sind, verstärkt. (...)
(...) Andererseits greifen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein, so dass für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein müssen. Deshalb haben wir das TK-Überwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. Dabei gilt, dass eine Überwachung -- wie künftig bei jeder eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahme auch -- grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden darf. (...)