Ich stehe ohne Wenn und Aber hinter dem Unvereinbarkeitsbeschluss. Auf meiner Homepage habe ich mich ausführlich zur Causa Thüringen geäußert:
http://www.marc-henrichmann.de/wp-content/uploads/2020/02/02-12-Berlinfos.pdf
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(...) Ich bin im Februar 1990 das erste Mal im Rahmen eines Schüleraustauschs nach Hamburg gekommen und 1991 zum Zivildienst im St Georg Krankenhaus dann nach Hamburg gezogen. (...)
(...) der Einsatz smarter Geräte in Haushalten, wenn er nicht auf Anregung der Mieterinnen und Mieter geschieht, ist tatsächlich ein Problem. Auch wenn diese Geräte bisher nicht dadurch aufgefallen sind, dass über die zulässig sammelbaren Daten (vor allem den Status der Funktionsfähigkeit) weitere Daten gesammelt werden, besteht hier eine Unsicherheit, der es entgegenzuwirken gilt. Der Bedarf, vor allem bei smarten Thermostaten, an Daten im Rahmen der Energiewende und der Vernetzung und Planung verschiedener Energiequellen, ist zweifelsohne wichtig. (...)
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat 2022 entschieden, dass die Forderung nach verbindlichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auf Bezirks- und Senatsebene gegen die Landesverfassung verstößt.