Frage an Katharina Fegebank von Verena H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Fegebank,
eine Entschließung des Bundesrats, im Rahmen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende forderte: "dem privaten Letztverbraucher ein Mitspracherecht beim Einbau intelligenter Messsysteme oder der Einbindung in ein Kommunikationsnetz einzuräumen".
In Hamburg wehren sich zurzeit viele Mieter*innen gegen den Einbau von datenübertragenden Rauchwarnmeldern. Mitglieder des Altonaer Spar- und Bauvereins haben inzwischen 1000 Unterschriften an den Vorstand übergeben. Sie fordern Wahlfreiheit bzgl. der Rauchwarnmelder und Mitbestimmung in datensensiblen Belangen. Genossenschaften und Wohnungsgesellschaften drohen ihre Mieter*innen zu verklagen. So auch der Altonaer Spar-und Bauverein.
Schlüssellose Schließsysteme, smarte Strom-, Heizkosten- und Wasserzähler, Funkrauchmelder oder IoT. Es wird Technik verbaut, die potenziell umfassende Bewegungs- und Verhaltensprofile generieren kann. Mieter*innen fühlen sich überrumpelt, rechtliche Regularien fehlen in vielen Bereichen. Politik und Gesellschaft sind überfordert von der Geschwindigkeit der Digitalisierung.
Demgegenüber kaufen Wohnungsunternehmen Firmen zur Ausstattung der Wohnungen mit smarter Technik. Wie bspw. die Deutsche Wohnen, die jüngst 14,5 Millionen Euro Bußgeld wegen Verstößen gegen die DSGVO zahlen musste. Auch Ablesefirmen wie die großen Fünf, Ista, Techem, Brunata & Co, denen das Bundeskartellamt 2017 die Bildung eines Oligopols vorwarf, drängen auf den Markt. Google kaufte schon 2014 den Thermostat und Rauchmelderhersteller Nest Labs.
Der Einbau von Smart Metern steht bevor. Nachweislich bringt er Mieter*innen keine Vorteile.
§13 Grundgesetz: Die Wohnung ist unverletzlich.
Ich frage Sie, ob Sie sich zum Schutz der Bürger*innen dafür einsetzen, dass den privaten Letztverbraucher*innen die Entscheidungshoheit darüber eingeräumt wird, was an digitaler Technik in die Wohnung verbaut wird?
Mit besten Grüßen,
V. Hansen