ch bedauere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 sehr, welches das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe (§ 217 StGB) für nichtig und verfassungswidrig erklärte. Ich stehe hinter dem Vorhaben des Gesetzgebers, Formen von Sterbehilfe, die von dubiosen Vereinen - teilweise auch gegen Geldleistung - angeboten werden, zu verhindern.
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der Gesetzentwurf schießt an gleich mehreren Stellen über das Ziel hinaus
(...) Diese Regelung besagt , dass die Telemedienanbieter nicht dazu berechtigt sind Betroffene von der Übermittlung der Daten an die Strafverfolgungsbehörden zu informieren. (...)
Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf stammt aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium. Auch der Gesetzesbegründung ist leider keine genaue Erklärung zu § 15 b Abs. 3 Telemediengesetz zu entnehmen. Daher können wir uns zurzeit leider auch nicht erklären, weshalb genau diese Schweigepflicht eingeführt wird.
Auch wir als Freie Demokraten sehen die Notwendigkeit, die Verfolgung von strafbaren Äußerungen im Netz zu verbessern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ ist jedoch der falsche Weg.