Der Entscheidung aus Bayern liegt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zugrunde, dass in einem kurzen Zeitraum Anfang 2020 eine gewisse Konstellation - alleine oder mit Familienangehörigen tagsüber außerhalb der Wohnung - nicht mit einem Bußgeld zu belegen war
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Frage von Mirko S. • 11.05.2023
Antwort von Norbert Knopf Bündnis 90/Die Grünen • 14.05.2023
Frage von Mirko S. • 11.05.2023
Antwort von Nese Erikli Bündnis 90/Die Grünen • 24.05.2023
In Bayern werden lediglich die Bußgelder zurückerstattet, die zu Unrecht verhängt wurden.
Frage von Mirko S. • 10.05.2023
Antwort von Timm Kern FDP • 16.05.2023
Auch in Baden-Württemberg gab es Ausgangsbeschränkungen, die allerdings nur nachts und nicht, wie in Bayern, auch tagsüber galten. Dadurch ist es ein anderer Sachverhalt als in Bayern, der deshalb auch anders bewertet werden muss.
Frage von Mirko S. • 10.05.2023
Antwort von Michael Theurer FDP • 24.05.2023
Die Pandemiepolitik der Länder war bisweilen sehr unterschiedlich. Daher lassen sich Sachverhalte nicht pauschal z.B. von Bayern auf Baden-Württemberg übertragen.
Frage von Tom E. • 08.05.2023
Antwort ausstehend von Dorothee Bär CSU
Frage von Benjamin D. • 06.05.2023
Antwort von Zoe Mayer Bündnis 90/Die Grünen • 15.06.2023
Die aktuelle Entwicklung der Umfragen ist hoch besorgniserregend und wir müssen alles dafür tun, um das Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen.