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Antwort von Norbert Knopf
Bündnis 90/Die Grünen
• 14.05.2023

Der Entscheidung aus Bayern liegt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zugrunde, dass in einem kurzen Zeitraum Anfang 2020 eine gewisse Konstellation - alleine oder mit Familienangehörigen tagsüber außerhalb der Wohnung - nicht mit einem Bußgeld zu belegen war

Portrait von Timm Kern
Antwort von Timm Kern
FDP
• 16.05.2023

Auch in Baden-Württemberg gab es Ausgangsbeschränkungen, die allerdings nur nachts und nicht, wie in Bayern, auch tagsüber galten. Dadurch ist es ein anderer Sachverhalt als in Bayern, der deshalb auch anders bewertet werden muss.

Michael Theurer
Antwort von Michael Theurer
FDP
• 24.05.2023

Die Pandemiepolitik der Länder war bisweilen sehr unterschiedlich. Daher lassen sich Sachverhalte nicht pauschal z.B. von Bayern auf Baden-Württemberg übertragen.

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