Frage von Lene M. • 14.05.2023
Antwort ausstehend von Andreas Jung CDU
In Bayern werden nicht sämtliche erhobenen Bußgelder zurück erstattet, die im Rahmen der damaligen Allgemeinverfügungen fällig wurden - es geht lediglich um die Bußgelder, die in Bayern zu Unrecht verlangt wurden.
Sollte je festgestellt werden, dass jene Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg ganz oder teilweise unverhältnismäßig waren, setzen wir als FDP uns für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger ein
Da Sie Herrn Theurer angeschrieben haben, bitte ich Sie, sich direkt mit ihm in Verbindung zu setzen
Wenn Bußgelder unberechtigt erhoben wurden - und es dazu auch Gerichtsurteile gibt - sollten diese immer zurückgezahlt werden.