(...) Sie verweisen hinsichtlich der von Ihnen erwähnten Melder völlig zu Recht auf das Wohnungsgrundrecht aus Artikel 13 GG. Denn wenn digital Informationen aus dem Wohnbereich nach draußen fließen, so kann und muss stets auch dieses mit besonders hohen Schutzanforderungen ausgestattete Grundrecht geprüft werden. (...)
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(...) Es ist meine Überzeugung, dass Transparenz und eine nachvollziehbar ausgestaltete frühzeitige Bürgerbeteiligung in Planungsverfahren dabei hilft, Konflikte zu lösen, das Risiko langwieriger juristischer Auseinandersetzungen zu verringern, gesellschaftliche Akzeptanz, politische Legitimität und nicht zuletzt die Qualität von Planungsentscheidungen zu erhöhen bzw. zu verbessern. (...)
(...) Von 1986 bis zum Juni 1989 war ich Mitglied der SED. Diese Frage wird mir regelmäßig gestellt, warum ich Sie auch schon 25 Jahre lang beantworte. Ab Juli 1989 bis Juli 2002 war ich parteilos. (...)
(...) Eine solche Auseinandersetzung ist jedoch unerlässlich, wenn man – wie die ÖDP Brandenburg und auch ich das möchten – ein Transparenzgesetz in Brandenburg einführen will, wobei es gilt, alles Bestehende zu prüfen, das Gute zu übernehmen, das Schlechte wegzulassen und das Verbessungswürdige zu ergänzen. (...)
(...) wenn man mir blöd kommt, kann das schon mal passieren. (...)