(...) Inhaltlich und politisch bleibt - trotz Ihrer freundlichen Meinungsäußerung bei "abgeordnetenwatch.de" - allerdings das Dilemma bestehen, dass es möglicherweise schon eine Bereicherung wäre, eine Esperanto-Professur bei den Sprachwissentschaften an der Universität Hamburg einzurichten, doch all diese Dinge kosten eben leider auch Geld: Hamburg hat ein Neuverschuldungsverbot und zugleich einen (sinnvollen) harten Sparkurs seitens des CDU-Senats auferlegt bekommen, der meiner Auffassung nach keine Spielräume zulässt. Auch eine ehrenamtliche Professur wäre noch mit Nebenkosten verbunden, so dass dies ebenfalls keine gangbare Maßnahme bedeutet. (...)
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(...) Entgegen Ihrer Auffassung kommt die Studie nicht zu dem Ergebnis, dass sich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Nähe von Kernkraftwerken und dem Auftreten von Krebserkrankungen ableiten lässt. Auch das deutsche Kinderkrebsregister kommt in seinen Informationen für die interessierte Öffentlichkeit zu der klaren Aussage: „Kann man aus den Ergebnissen der KIKK-Studie schließen, dass aus Kernkraftwerken Strahlungen entweichen und bei Kindern Krebs und speziell Leukämie verursacht? (...)
(...) Steuergelder werden nicht vermehrt und zum Wohles des gesamten Volkes und seines Ertrages eingesetzt, wieder der Forschung zur Verfügung gestellt, dem Austausch von Wissenkompetenz zur Verfügung gestellt, sondern fantasielos verplant. (...)
(...) Grundsätzlich liegt der Bereich Bildung im Zuständigkeitsbereich der Länder. Wie Sie schon richtig zitieren, gibt es in Niedersachsen eine Verordnung, die besagt, dass die Klassenkonferenz entscheiden kann, ob eine Schülerin oder ein Schüler ein Schulabschlusszeugnis erhalten kann, wenn dieser Schüler/Schülerin bis zum Ablauf des Schuljahres nicht an der Prüfung teilnehmen kann. Dies geschieht dann, wenn Gründe vorliegen, die nicht von ihm/ihr zu vertreten sind. (...)
(...) 2) Begrenzung der Strafbarkeit auf Inlandstaten: Die derzeitige Rechtslage hat unter deutschen Wissenschaftlern große Unsicherheit im Hinblick auf internationale Kooperationen ausgelöst, das sie unklar ist. Es sollte daher eine Klarstellung erfolgen, dass sich die Strafvorschriften des Stammzellgesetzes auf die ungenehmigte Verwendung embryonaler Stammzellen beziehen, die sich im Inland befinden. (...)