![Lutz Knopek Portrait von Lutz Knopek](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/dr_lutz_knopek_0.jpg?itok=48gDJO6A)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage, zu deren Beantwortung § 22 SGB XII einschlägig sein dürfte. Dieser besagt, dass der Anspruch auf BaFöG grundsätzlich einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27 ff. SGB XII ausschließt. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage, zu deren Beantwortung § 22 SGB XII einschlägig sein dürfte. Dieser besagt, dass der Anspruch auf BaFöG grundsätzlich einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27 ff. SGB XII ausschließt. (...)
(...) Es muss gewährleistet sein, dass die Studierenden von der Verbesserung der Studienbedingungen als Gegenleistung für die gezahlten Studienbeiträge zeitnah profitieren. (...) Denn am Erhalt der guten Studienbedingungen an bayerischen Hochschulen im Ländervergleich, die auch auf die Studienbeiträge zurückzuführen sind, ist allen Hochschulverantwortlichen gelegen. (...)
(...) Unser Ziel ist es, einen offenen Zugang zum Studium ohne künstliche finanzielle Barrieren zu ermöglichen. Vor allem die Zahl der Studierenden aus sogenannten bildungsfernen Schichten muss deutlich erhöht werden. (...)
Sehr geehrter Herr Vreys,
(...) Den Schritt der Studiengebühren-Abschaffung in Hamburg wollten die Abgeordneten der GAL ebensowenig mitgehen wie die Fraktion der SPD. Die Haltung der Grünen kommt in der Stellungnahme der Hochschulgruppe zum Vorschein: „CampusGrün Hamburg begrüßt grundsätzlich das Anliegen der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE, die Studiengebühren und Verwaltungsgebühren abzuschaffen. (...)
(...) Der Religionsunterricht ist im Artikel 7 des Grundgesetzes geregelt. Insoweit hat das Grundgesetz selbst partiell die Trennung von Staat und Kirche diesbezüglich aufgehoben. (...)