![Burkhard Lischka Portrait von Burkhard Lischka](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/burkhard_lischka_200x200.jpg?itok=k7HvXcbR)
(...) Mir sind keine Änderungen für Rentnerinnen und Rentner mit Erwerbsminderung bekannt, die zum 1. Juli 2017 in Kraft treten und für Bestandsfälle nicht gelten würden. (...)
(...) Mir sind keine Änderungen für Rentnerinnen und Rentner mit Erwerbsminderung bekannt, die zum 1. Juli 2017 in Kraft treten und für Bestandsfälle nicht gelten würden. (...)
(...) Es tut mir leid, dass wir als Opposition im Moment keine günstigere Antwort geben können. DIE LINKE wird aber auch weiterhin alles dafür tun, dass die Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente endlich auch für die Bestandsrentner*innen spürbar verbessert werden. Wir werden das auch in der kommenden parlamentarischen Auseinandersetzung deutlich zum Ausdruck bringen. (...)
Sehr geehrte Frau Demski,
(...) Die geplante Leistungsverbesserung wird frühestens für diejenigen Versicherten gelten, die ab dem 1. Januar 2018, dem Beginn der schrittweisen Anhebung, in eine Erwerbsminderungsrente gehen. Noch ist dieses Gesetz allerdings nicht im Parlament beraten und beschlossen. (...)
(...) die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28. Juni 2016. (...)
(...) Jene Betroffenen, die zukünftig Erwerbsminderungsrente erhalten, werden gleichzeitig von der schrittweisen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre betroffen sein. Ändern sich die Rahmenbedingungen in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Blick auf künftige Generationen, muss auch die Erwerbsminderungsrente für künftige Bezieher angepasst werden. Das geschah auch in der Vergangenheit. (...)