Frage an Rico Kerstan von Sylvia L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Kerstan,
sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass die Verbeitragung von Direktversicherungszahlungen, auch rückwirkend, wieder abgeschafft wird?
Mit freundlichen Grüssen
S. L.
Sehr geehrte Frau L.,
Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Zu Ihrer Frage möchte ich wie folgt Sellung nehmen.
Unsere Position zu diesem Thema fasste unsere stellvertretende Bundesvorsitzende Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann folgendermaßen zusammen:
„Angesichts des demografischen Wandels rückt die Notwendigkeit privater Altersvorsorge immer stärker in den Vordergrund. Doch statt mehr Anreize dafür zu schaffen, verteilt die Große Koalition lieber Wahlgeschenke. Schlimmer noch: Fehler der Vergangenheit werden nicht korrigiert. Mehrere Millionen Bundesbürger haben auf den politischen Rat vertraut und Direktversicherungen abgeschlossen. Durch die von der SPD ausgearbeitete und von der Union mitgetragene Gesundheitsreform müssen Inhaber von Direktversicherungen bei Fälligkeit seither den vollen Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung darauf abführen – eine doppelte Belastung. Diese Ungerechtigkeit muss umgehend behoben werden."
(Nachzulesen unter: www.fdp.de/content/strack-zimmermann-grosse-koalition-muss-ungerechtigkeit-bei-direktversicherungen-beheben ).
Wir wollen diese Ungerechtigkeit aktiv angehen: Wir haben Maßnahmen entwickelt, wie die betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden kann (im Wahlprogramm unter: www.fdp.de/wp-modul/btw17-wp-a-70 ) und Forderungen aufgestellt, damit sich Altersvorsorge wieder lohnen wird ( www.fdp.de/wp-modul/btw17-wp-a-78 ). Denn eine gute Altersvorsorge ist eine Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Die Auszahlung von Vorsorgeverträgen darf in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig sein, weil dies eine unfaire Doppelbelastung darstellt. Die Bundesregierung hebt die Doppelverbeitragung nur für die Riester-geförderte Altersvorsorge auf. Wir fordern hingegen, dass alle Konzepte der betrieblichen und privaten Altersvorsorge von einer Doppelverbeitragung befreit werden.
Inwiefern eine rückwirkende Auszahlung bereits geleisteter Beiträge möglich ist, ist noch zu prüfen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Antwort weiterhilft.
Besten Dank und herzliche Grüße
Rico Kerstan