Bei uns im Erzgebirge gibt es unzählige Ehrenämter, die deshalb so heißen, weil sie nicht bezahlt werden können.
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Für eine Inflationsprämie für Rentner neben der aktuellen Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten müsste der Bundesfinanzminister seine Schatulle öffnen.
Nach aktuellem Sachstand muss die Übertragung auf Beamt:innen und Pensionär:innen erst per Gesetz beschlossen werden, dies ist für Herbst 2023 geplant.
Wenn die Rentenbeziehenden nicht nur an der Lohnentwicklung teilhaben, sondern darüber hinaus noch einen Inflationsausgleich erhalten würden, müssten die Versicherten die damit verbundenen Mehrausgaben durch höhere Beiträge aufbringen und dadurch noch höhere Reallohneinbußen hinnehmen.
Da Rentner:innen keinen Arbeitgeber haben, kann diese auch nicht ausgezahlt werden. Es sei denn, dass diese in steuerlichem Sinn Arbeitnehmer sind, wie zum Beispiel als kurzzeitig Beschäftigte oder Minijobber.