(...) bitte beachten Sie, dass es sich beim Koalitionsvertrag um einen Vertrag mit politischen Absichtserklärungen handelt. In der laufenden Legislatur werden nun die jeweils darauf aufbauenden Gesetze und weiteren Themensetzungen wie -konkretisierungen im Bundestag und seinen Ausschüssen durch die jeweiligen Fachpolitikerinnen und -politiker auf den Weg gebracht. (...)
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(...) zu gegebenem Zeitpunkt wird der verhandelte Koalitionsvertrag veröffentlicht und von den Mitgliedern der SPD abgestimmt. (...)
(...) Gleichzeitig gilt jedoch: Wer vor dem 64. Lebensjahr Erwerbsminderungsrente beantragen muss, muss Abschläge in Kauf nehmen; je nach Eintrittsalter bis zu 10,8 Prozent Rentenkürzung. (...)
(...) nein. (...)
(...) Koalitionen basieren auf Kompromissen und nicht mit allem, was die SPD fordert, können wir uns logischerweise durchsetzen. Im Entwurf für einen Koalitionsvertrag heißt es jetzt: "Mit dem zweiten Kindererziehungsjahr in der Rente für Geburten vor 1992 haben wir einen ersten Schritt getan. (...)
(...) Seit dem GKV-VSG besteht Anspruch auf Krankengeld von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an. Außerdem bleibt der Anspruch auf Krankengeld auch übers Wochenende bestehen, da folgende Regelung aufgenommen wurde: Der Anspruch auf Krankengeld bleibt bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt – Samstage gelten in diesem Zusammenhang nicht als Werktage. (...)