Frage an Katja Kipping von Tom M. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Frau Kipping,
mein Anliegen zum Thema Erwerbsminderungsrente. Wäre es nicht fair, die EU Rente an den geltenden Mindestlohn anzupassen? Wegen Krankheit nicht mehr arbeiten zu können ist hart genug- aber mit Krankheit auf Hartz4 Standart zu leben ist unmöglich. Vielleicht gefällt ihnen diese Idee und bringen einen Antrag im Bundestag ein. MfG T. M.
Sehr geehrter Herr M.,
bei der Frage, wie die Erwerbsminderungsrente so gestaltet werden kann, dass man nicht in Armut versinkt, weil man zum Arbeiten zu krank ist, kann am Ende die Überlegung stehen, wie Sie sie vorschlagen: ein festgelegtes Einkommen, das sich am gesetzlichen Mindestlohn orientiert.
DIE LINKE hat sich für eine andere Lösung entschieden: Wir wollen beim vom grundlegenden Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung ausgehen, sprich: Die Rente ergibt sich aus dem Einkommen (Beitragsäquivalenz). Für die Erwerbsminderungsrente gilt bislang: Wer zum Beispiel mit 43 Jahren Erwerbsminderungsrente beantragen muss, für den wird die Rente so berechnet, als hätte er/sie bis zum Alter von 63 Jahren und drei Monaten Beiträge gezahlt wie im Durchschnitt der Zeit vor Eintritt der Erwerbsminderung. Dieser Zeitraum nennt sich Zurechnungszeit.
Gleichzeitig gilt jedoch: Wer vor dem 64. Lebensjahr Erwerbsminderungsrente beantragen muss, muss Abschläge in Kauf nehmen; je nach Eintrittsalter bis zu 10,8 Prozent Rentenkürzung.
Beides führt oft zu extrem niedrigen Renten bei Erwerbsminderung. Darum wollen wir in einem ersten Schritt erreichen, dass die Abschläge bei Erwerbsminderungsrente umgehend abgeschafft werden, denn niemand wird freiwillig krank. Und zweitens muss die Zurechnungszeit sofort bis zur Regelaltersgrenze verlängert werden. Das würde umgehend zu einer deutlichen Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten führen.
Ein zweites wichtiges Element in unserem Konzept zu Rente und sozialer Sicherung: Wenn zum Beispiel die Erwerbsminderungsrente unter 1050 Euro bleibt und kein großes Vermögen oder sonstiges Einkommen vorhanden ist, erhält die Erwerbsminderungsrentnerin einen Zuschuss, bis sie ein monatliches Netto von 1050 Euro hat. Diese 1050 Euro Mindestsicherung erhalten aber auch Arbeitslose und andere Bedürftige statt der gegenwärtigen, viel zu niedrigen Hartz-IV-Leistungen. 1050 Euro sind dabei nicht zufällig gewählt; in dieser Höhe setzen verschiedene Institute und Statistikämter die Armutsgefährdungsschwelle an. Wer in Deutschland weniger als 1050 Euro zur Verfügung hat, lebt am Rande der Armut.
Freundliche Grüße
Katja Kipping