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(...) Die aus Sicht vieler Betroffener fairste Lösung wäre eine Regelung, die gezielt diejenigen unterstützt, die vor 2004 einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen und in diesen allein eingezahlt haben. Denn die Betroffenen empfinden die bestehende Regelung zurecht als ungerecht, da sie sich im Glauben an eine dauerhafte Beitragsfreiheit für diese Form der Alterssicherung entschieden haben. (...)
(...) Die Auszahlung von Vorsorgeverträgen darf in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig sein. Die Bundesregierung hebt die Doppelverbeitragung nur für die riestergeförderte Altersvorsorge auf. Wir wollen eine solche Lösung für alle Konzepte der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Nachricht. Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen seit langem der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 ist allerdings nicht mehr nur der halbe, sondern der volle Beitragssatz zu zahlen. (...)