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André Berghegger
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Frage von Stefan P. •

Frage an André Berghegger von Stefan P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Berghegger,,

• Trotz der Einführung des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ab 01.01.2020 werden von der Politik noch immer die Interessen von ca.9 Mio. Altersvorsorgenden Menschen ignoriert .
• Nach wie vor muss ein nicht unerheblicher Teil der selbst angesparten Auszahlungssumme einer Direktversicherung oder Betriebsrente an die Gesetzliche Krankenversicherung abgeführt werden. Ich habe hier sogar beides (Direktversicherung und Pensionskasse) und bin daher doppelt betroffen!!

• Auch ich gehöre in absehbarer Zeit (Renteneintritt innerhalb der nächsten 3-4 Jahre) zu den Betroffenen.
• Das ab dem 01.01.2020 gültige Betriebsrentenfreibetragsgesetz gewährt den Direktversicherten einen Freibetrag in Höhe von monatlich 159 € für 120 Monate und den Betriebsrentnern für ca. 250 Monate. Ich habe an Sie als gewählten Volksvertreter im Deutschen Bundestag folgende Fragen:

1. Frage

• Anhand des Statistischen Bundesamtes besteht ein deutlich höherer monatlicher Fehlbetrag im Lebensunterhalt der Rentnerhaushalte. Hier muss eine Entlastung geschaffen werden, ansonsten ist eine Unterstützung von anderer Seite erforderlich.

2. Frage

• Warum werden in der Auszahlungsphase Direktversicherte und Betriebsrentner bei den Beitragszahlungen unterschiedlich behandelt? (Laufzeit Freibetrag für Direktversicherte auf 120 Monate begrenzt; Laufzeit Freibetrag für Betriebsrentner auf Lebenszeit im Durchschnitt zirka 250 Monate *)
*Lebenserwartung lt. Statistisches Bundesamt Wiesbaden

3. Frage

• Warum werden nur gesetzlich und freiwillig Krankenversicherte zur Zahlung der doppelten Sozialversicherungsbeiträge aus der arbeitnehmerfinanzierten Altersvorsorge verpflichtet? (Beamte und privat Versicherte sind ausgenommen).

4. Frage

• Warum wurden trotz vorhandener Mittel und Parteibeschlüsse die nachweislichen Fehler des GMG-Gesetzes für vor 2004 abgeschlossene Verträge nicht korrigiert?
Wie wollen Sie die Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung in der Altersvorsorge nachhaltig beseitigen?

5. Frage

• Wann und wie kommt der nächste Schritt in Richtung unserer Forderungen?
• Wie stellen Sie sich eine Entschädigung der zu viel gezahlten Sozialversicherungs-beiträge vor?

Hinweis:

• Ich mache mir Sorgen und Gedanken, wie sich die zukünftige Altersvorsorge für meine Tochter und Enkel gestaltet. (Bericht von Prof. Raffelhüschen in Euro am Sonntag Ausgabe 05/2020 „Wir erleben die Ruhe vor dem Sturm“)

Generelle Frage an die Politik:

• Welche Gesetzesinitiative planen Sie um die zukünftige Altersvorsorge der Arbeitnehmer sicherzustellen? (Orientierungs-Beispiel Nettolohn-Ersatzquote aus anderen Europäischen Ländern)
• Welche zusätzliche Altersvorsorge empfehlen Sie Ihren Kindern/Enkeln guten Gewissens?

Ich bin gespannt auf Ihre Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Stefan Phillipp

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Philipp,

vielen Dank, dass Sie mich wegen Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anschreiben. Seit 2004 sind Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V beitragspflichtig.

Mit dem von Ihnen genannten Betriebsrentenfreibetragsgesetz haben wir eine Entlastung für alle Betriebsrentner beschlossen: Mit dem Gesetz, das zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist, wurde die bisherige Freigrenze von 155,75 Euro in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt. Das heißt, dass auf diesen Betrag keine Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung erhoben werden.

Das ist eine gute Lösung, weil wir damit alle Betriebsrentner entlasten – besonders die Betroffenen mit kleinen Renten – und gleichzeitig die Entlastung so gestalten, dass sie für alle Generationen von Beitragszahlern verträglich ist. 60 Prozent der betroffenen Betriebsrentner werden künftig maximal die Hälfte des bisherigen Krankenversicherungsbeitrags leisten. Die Freigrenze kommt aber auch den übrigen 40 Prozent der Betriebsrentner zugute, deren Bezüge darüber liegen, denn auch für sie bleiben die Bezüge bis zum Freibetrag beitragsfrei.

Finanziert werden die jährlichen Entlastungen von 1,2 Milliarden Euro vollständig aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu werden die Mittel zunächst aus dem Gesundheitsfonds übernommen. Die Kassen treten schrittweise ein und müssen die Beitragsausfälle ab 2024 in voller Höhe tragen.

Viele Betroffene hätten sich noch mehr gewünscht. Das ist verständlich, aber schlicht nicht finanzierbar. Schließlich müssen die Beitragsausfälle in der gesetzlichen Krankenversicherung auch von all den Beitragszahlerinnen und -zahlern mitgetragen werden, die selbst nur über niedrige Einkünfte verfügen. Auch mit Blick auf die Belastungen der jüngeren Generationen wäre eine noch größere Summe nicht vertretbar. Daher ist die gefundene Lösung, die alle Betriebsrentner entlastet, ein guter Kompromiss.

Eine höhere finanzielle Entlastung der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner z. B. durch die generelle Einführung des hälftigen statt des vollen Beitragssatzes hätte in der GKV dauerhafte jährliche Mindereinnahmen von mindestens drei Milliarden Euro zur Folge. Über die geplante Neuregelung hinausgehende erhebliche Entlastungen für Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner würden den Druck auf die Zusatzbeiträge ab dem Jahr 2021 deutlich erhöhen und sind nicht finanzierbar. Eine vollständige Rückabwicklung des GKV-Modernisierungsgesetzes – GMG von 2003 wäre sogar mit Kosten von rund 37 Milliarden Euro verbunden, was jenseits jeder realistischen Finanzierungsmöglichkeit liegt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. André Berghegger