Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Polina B. • 26.03.2024
Antwort von Bernd Rützel SPD • 09.04.2024 Über die zwei unterschiedlichen Systeme zur Altersversorgung, die beide viel Geld kosten, macht sich die SPD seit langem Gedanken. Unser langfristiges Ziel bleibt eine Erwerbstätigenversicherung, an der sich alle beteiligen. Für einen solchen grundsätzlichen Umbau unserer gesetzlichen Altersversorgung brauchen wir allerdings deutliche Mehrheiten, nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern.
Frage von Simone R. • 26.03.2024
Antwort von Dirk Wiese SPD • 04.04.2024 nach §27 WoGG ist über das Wohngeld von Amts wegen neu zu entscheiden und der Bewilligungsbescheid aufzuheben, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht und dadurch das Wohngeld wegfällt oder sich verringert.
Frage von Stefan Z. • 26.03.2024
Antwort von Gregor Gysi DIE LINKE • 12.04.2024 Es ist mir etwas schleierhaft, welche Freikonstruktion Bundesminister Heil meint. Ich bleibe bei meiner Einschätzung.
Frage von Stefan Z. • 26.03.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 01.07.2024 Das Gericht hat auch einen vollständigen Wegfall der Leistungen in bestimmten Fallkonstellation für möglich erachtet und wie folgt formuliert: „Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Absatz 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen.” (Randziffer 209).
Frage von Inge G. • 25.03.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 01.07.2024 Während bei der geltenden prozentualen Rentenanpassung das Verhältnis zwischen höheren und niedrigeren Renten gleichbleibt, würde sich bei einer Anpassung um einen Festbetrag der relative Abstand zwischen niedrigeren und höheren Renten vermindern. Im Ergebnis würden damit Beitragszahler, die mehr eingezahlt haben (Bezieher höherer Renten) mit jeder Rentenanpassung im Verhältnis zu den Beziehern, die weniger eingezahlt haben (Bezieher niedrigerer Renten), eine prozentual geringere Rentenanpassung erhalten.
Frage von Helmut S. • 23.03.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 01.07.2024 Eine jährliche Rentenerhöhung um einen für alle Renten gleichen monatlichen Festbetrag wäre mit dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit nicht vereinbar. Denn während bei der geltenden prozentualen Rentenanpassung das Verhältnis zwischen höheren und niedrigeren Renten gleichbleibt, würde sich bei einer Anpassung um einen Festbetrag der relative Abstand zwischen niedrigeren und höheren Renten vermindern.