Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Bernd Rützel
Antwort von Bernd Rützel
SPD
• 09.04.2024

Über die zwei unterschiedlichen Systeme zur Altersversorgung, die beide viel Geld kosten, macht sich die SPD seit langem Gedanken. Unser langfristiges Ziel bleibt eine Erwerbstätigenversicherung, an der sich alle beteiligen. Für einen solchen grundsätzlichen Umbau unserer gesetzlichen Altersversorgung brauchen wir allerdings deutliche Mehrheiten, nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 01.07.2024

Das Gericht hat auch einen vollständigen Wegfall der Leistungen in bestimmten Fallkonstellation für möglich erachtet und wie folgt formuliert: „Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Absatz 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen.” (Randziffer 209).

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Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 01.07.2024

Während bei der geltenden prozentualen Rentenanpassung das Verhältnis zwischen höheren und niedrigeren Renten gleichbleibt, würde sich bei einer Anpassung um einen Festbetrag der relative Abstand zwischen niedrigeren und höheren Renten vermindern. Im Ergebnis würden damit Beitragszahler, die mehr eingezahlt haben (Bezieher höherer Renten) mit jeder Rentenanpassung im Verhältnis zu den Beziehern, die weniger eingezahlt haben (Bezieher niedrigerer Renten), eine prozentual geringere Rentenanpassung erhalten.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 01.07.2024

Eine jährliche Rentenerhöhung um einen für alle Renten gleichen monatlichen Festbetrag wäre mit dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit nicht vereinbar. Denn während bei der geltenden prozentualen Rentenanpassung das Verhältnis zwischen höheren und niedrigeren Renten gleichbleibt, würde sich bei einer Anpassung um einen Festbetrag der relative Abstand zwischen niedrigeren und höheren Renten vermindern.

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