![Oskar Lafontaine Portrait von Oskar Lafontaine](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/oskar-lafontaine.png?itok=lU-cIGf9)
(...) anscheinend unterliegen Sie einer Verwechselung der genaue Protokollauszug lautet: (...)
(...) anscheinend unterliegen Sie einer Verwechselung der genaue Protokollauszug lautet: (...)
Sehr geehrter Herr Petz,
Oskar Lafontaine bedankt sich für Ihre Anfrage und hat mich gebeten Ihnen zu antworten.
(...) Von den Leistungsempfängern von ALG II wird erwartet, dass Sie selbst alles tun, um die Abhängigkeit von staatlicher Hilfe - und damit die finanzielle Belastung der Gemeinschaft - so schnell wie möglich zu beenden. Wirkt der Leistungsempfänger bei seiner Eingliederung in Arbeit nicht in dem geforderten Maß mit, können Sanktionen in Form von Minderungen des Arbeitslosengeldes II folgen, diese Sanktionen können soweit gehen, dass es zum gesamten Wegfall der Leistungen kommt. Ich unterstütze durchaus Deine berechtigten Bedenken zu diesem Paragraphen, weil dieser Paragraph, wenn er von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ARGEn rigide ausgelegt wird, die Gefahr birgt, die Existenzängste der Betroffenen in einer unverhältnismäßigen Art und Weise zu schüren. (...)
(...) Massenkündigungen in Unternehmen können keine Begründung dafür liefern, im öffentlichen Dienst Stellen abzubauen oder die Versorgungssituation von Beamten zu verschlechtern. Stattdessen setzen wir uns dafür ein, einen Mindestlohn einzuführen, die soziale Sicherung, den Kündigungsschutz und die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verbessern. (...)
(...) ich gehe davon aus, dass Sie den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung kennen, § 323c des Strafgesetzbuchs. Danach macht sich strafbar, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. (...)