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Sehr geehrte Frau Bullacher,
(...) zur Beantwortung Ihrer Frage muss ich auf die Empfehlungen des zentralen KrteditausschusseKrteditausschusseszenverbände des deutschen Kreditgewerbes aus den 90er Jahren verweisen, nach denen grundsätzlich niemandem die Führung eines Kontos bei einer Bank versagt werden kann. In Insolvenzfällen soll demnach allen Nachfragern ein sogenanntes Guthabenkonto eingerichtet werden, ein Girokonto ohne Überziehungsrechte, damit eine Bankverbindung zur Verfügung steht, um dem Kontoinhaber Einnahmen überweisen zu können, mit denen er Verbindlichkeiten und Lebensunterhalt bestreiten kann. (...)
(...) Vollbeschäftigung ist möglich, aber nicht ohne Strukturreformen, nicht ohne mehr Flexibilität in der Lohnpolitik und im Tarifvertragsrecht. Die Kosten für Arbeit dürfen in Deutschland nicht weiter steigen, denn von Langzeitarbeitslosigkeit sind ja gerade geringer qualifizierte und ältere Arbeitnehmer bedroht. (...)