Frage an Marino Freistedt von Gisela B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Freistedt,
Eine Sperrgebietsverordnung für St. Georg?
Seit einigen Jahren erleben wir Anwohnerinnen und Anwohner am und um den Hansaplatz, wie organisierte Kriminalität, verbunden mit Menschen- und Drogenhandel, sich mehr und mehr hier ungehindert ausbreiten können. Die Gefahr, dass dieser Teil von St. Georg in Kürze gänzlich kippt, ist groß. Niemand aber wohnt gerne in einem Viertel, in dem Mafiaorganisationen und Menschenhandel das Straßenbild bestimmen. Um insbesondere Kindern und ihren Familien ein lebenswertes Umfeld zu bieten, müssen endlich Prioritäten gesetzt werden. Denn die Sanierung des Platzes garantiert nicht automatisch die von vielen erhoffte Verbesserung. Viele Menschen im Viertel fordern deshalb die konsequente Einhaltung der Sperrgebietsverordnung. Deshalb meine Frage an Sie: Wie stehen Sie und Ihre Partei zur Sperrgebietsverordnung? Und wie werden Sie die Forderung der hier lebenden Menschen unterstützen können?
Sehr geehrte Frau Bullacher,
ich danke Ihnen für Ihre wichtige Frage und die damit verbundene Mitteilung, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger, die sich St. Georg als eine friedliche und einladende Stadtteil wünschen, mit Sorge dort unschöne Szenen erleben. Als CDU sehen wir in erster Linie die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner als schützenswert an. Unsere seit Jahren angewandte konsequente Ver- folgung von Drogenkriminalität und die Eingrenzung der Prostitution haben gerade wichtige Bereiche des Stadtteils St. Georg in den letzten Jahren wieder zu einem lebensfrohen Viertel werden lassen.
Aus diesem Grunde setzen wir uns auch weiterhin für eine konsequente Einhaltung der Sperrgebiets- verordnung ein. Anders als vor einem Jahrzehnt andere politische Gruppierungen erklärten, dulden wir keine rechtsfreien Räume. Deshalb lehnen wir auch den Vorstoß einiger Parteien im Bürgerschaftswahlkampf ab, die Sperrgebiete auf St. Pauli und St. Georg aufzuheben. Trotz der Sperrgebietsverordnung sind aber die Möglichkeiten der Polizei und des Ordnungsamtes begrenzt, da der Nachweis der Prostitution erfahrungsgemäß sehr schwer ist. Deshalb haben wir das Bußgeld von 50,00 € auf 200,00 € erhöht und erhoffen uns davon eine deutliche Abschreckung. Wird eine Prostituierte innerhalb von sechs Monaten erneut erwischt, verdoppelt sich das Bußgeld auf 400,00 €. Auch übergibt die Polizei teilweise persönlich das Bußgeld, weil einige betroffene Frauen keine Meldeadresse haben und behördlicherseits nicht erfasst werden können.
Als CDU möchten wir zu einer sogenannten Kontaktverbotsordnung kommen und stimmen der Innenbehörde zu, die gerade ein Lagebild erstellt. So sollen auch die Freier mit einem Bußgeld belegt werden können. Diese Maß- nahme dürfte die Wirkung der Sperrgebietsverordnung deutlich verstärken und die Gegend an und um den Hansaplatz auch für die von Ihnen beschriebene organisierte Kriminalität unattraktiv machen. Gerade unser jetziger Erste Bürgermeister Christoph Ahlhaus und die CDU-Bürgerschaftsfraktion wissen, dass konsequentes Handeln im Rechtsbereich die Freie und Hansestadt Hamburg zu einer lebenswerten und wachsenden Großstadt macht.
Meine Antwort zeigt Ihnen, dass ich als CDU-Abgeordneter diese Politik aus Überzeugung teile und unterstütze.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben und stehe Ihnen mit meinen Kolleginnen und Kollegen gerne zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Marino Freistedt MdHB