Frage von Uwe K. • 06.07.2022
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Antwort von Cansel Kiziltepe SPD • 30.09.2022
Es gilt das Reallohnniveau zu steigern und gerade auch die Tarifbindung im Osten deutlich zu erhöhen.
Es gilt das Reallohnniveau zu steigern und gerade auch die Tarifbindung im Osten deutlich zu erhöhen.
Die Trennung zwischen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einerseits und Bürgergeld andererseits hat gute Gründe. Denn es macht einen Unterschied, ob ein Existenzsicherungssystem für Menschen zuständig ist, die erwerbsfähig sind oder aber für Menschen, die nicht beziehungsweise nicht mehr erwerbsfähig sind.
Das Bürgergeld an sich betrifft zunächst die Grundsicherung für Arbeitssuchende, also Leistungen nach dem SGB II.
Das Bürgergeld bezieht sich nur auf das SGB II. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) zählt damit nicht zum Bürgergeld.