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Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von Eva Högl
SPD
• 18.07.2012

(...) Momentan wird Selbstständigen in der GKV ein Mindesteinkommen unterstellt, wonach sich der Krankenversicherungsbeitrag richtet. Im Gegensatz zu anderen erhalten sie dadurch eine abgesenkte Bemessungsgrundlage für den Krankenversicherungsbeitrag, indem ein Einkommen von 1 312,50 € zugrunde gelegt wird. (...) Die selbstständige Tätigkeit muss daraufhin eingestellt werden, da sonst der Krankenversicherungsbeitrag nicht gezahlt werden kann. (...)

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