Frage an Gregor Gysi von Hartmut E. bezüglich Soziale Sicherung
Werter Herr Dr.Gysi!
Ich möchte mich einmal an Sie als Abgeordneter und Anwalt wenden.
Ich bin 58 Jahre alt und leider ALG II Bezieher.
Seit ca.1,5 Jahren habe ich bei dem Malterser Hilfsdienst gGmbH eine kleine Nebenbeschäftigung im Schul und Behindertenfahrdienst.
Meine Zuverdiensthöhe liegt monatlich zwischen 160 € bis 280 €.
Dieser Betrag wird aufgeteilt zu 50% Nebentätigkeit und 50% Aufwandsentschädigung.
Alsich 2011 meine Tätigkeit begann, hieß es, dass ich 200 € anrechnungsfrei zum ALG II dazu verdienen kann. Einmal die 100 €, was den Hinzuverdienst betrifft und 100 € Aufwandsentschädigung.
Das wurde auch einige Monat seitens der ARGE so gehandhabt.
Seit einigen Monaten aber, gibt es das so nicht mehr und meine Aufwandsentschädigung wird voll zur „Bereinigung“ herangezuogen.
Mit folgender Begründung;
„Sie erzielen ein gemischtes Einkommen einmal aus geringfügiger Beschäftigung und einmal aus ehrenamtlicher Tätigkeit nach § 3,26 ESTG. Dabei ist zu beachten, das Einkünfte nach § 3,26EST bis zu 175,00 € anrechnungsfrei sein können. Liegt das Einkommen jedoch unter 100,00 € kann bei der Einkommensbereinigung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 nur noch der bekannte Freibetrag in Höhe von 100,00 € und zusätzlich ein Betrag von 20% für den Teil des Einkommen das 100,00 € übersteigt und nicht mehr 1000,00 €. (abgesetzt werden)“.
Ich habe jetzt erst einmal Widerspruch eingereicht.
Jetzt frage ich mich, wie viel Pulver der Dummheit soll ich mir noch in meinem Morgenkaffee löffeln, um nicht zu merken, wie man von dieser Regierung für dumm gehalten wird.
Können Sie mir sagen, wie dieses „Spiel“ heißt?
Mit freundlichem Gruß Hartmut Eckhardt
Sehr geehrter Herr Eckardt,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3. Juli.
Es ist wirklich nicht nachvollziehbar, was Sie beschreiben. Nun haben
Sie einen kleinen zusätzlichen Job und dafür sollen Sie bestraft werden.
Ich hoffe sehr, dass Ihr Widerspruch Erfolg haben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi