Frage an Daniel Bahr von Grit N. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Bahr ,
ich wende mich an Sie ,da ich Klarheit über die Rechtmäßigkeit der durch die gesetzlichen Krankenkassen erhobenen überzogenen freiwilligen gesetzlichen Krankenkassenbeiträge, erhalten möchte.
Wie kann es sein ,dass die gesetzlichen Krankenkassen sich aufs Gesetz berufen können , obwohl die " Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler" durch Az.S19KR873/09 unwirksam erklärt wurden ,da sie lediglich vom demokratisch kaum legitimierten Vorstand des GKV-Spitzenverbandes beschlossen wurden?
Wie kann es sein ,dass ich momentan jeden Monat 670€ bezahle und die Krankenkasse sich sowohl an Erspartem(ZINSEN) und ausgezahlter Lebensversicherung so schadlos halten können?
Ich möchte auch meinen Unmut darüber äußern ,das ich es leid bin, soviel Geld an die Krankenkasse zahlen zu müssen, um später festzustellen, wenn ich einen Arzt nötig habe ,ich lediglich mit Ibuprophen ,als Allheilmittel in der Hand weggeschickt werde. Beim Zahnarzt wird noch nicht mal mehr eine Zahnreinigung pro Jahr erstattet ,was sich nachweislich laut "Apotheken Rundschau" positiv auf den ganzen Körper auswirken würde.Zweimal im Jahr fallen dann noch die Kosten für die Vorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt an ,wobei effektive Untersuchungen wieder selbst bezahlt werden müssen.Ich bin wütend ,dass mir das Geld aus der Tasche gezogen wird und mir keine adäquate Leistung geboten wird!Ich würde gern wissen ,wo mein Geld landet und für welche Zwecke es verwendet wird-ich bitte um Transparenz-ich möchte den Gang meines Geldes verfolgen können,ich bitte um Auflistung.
Ich möchte nun von Ihnen wissen ,wann das Bundesverfassungsgericht zum Thema" Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung" voraussichtlich eine Beschluss fassen wird und ob die gesetzlichen Krankenkassen sich momentan aufs Gesetz berufen dürfen ?
MfG G.Nierich