Frage an Bernd Krückel von Toni K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Krückel,
seit Nov.2009 bin ich nach 48 Dienstjahren als Buchhalter einer Bauunternehmung in den Rentenstand gegangen. Im Jahre 1981 wurde über meinen AG eine Lebensversicherung abgeschlosssn.Beitrag beinhaltete einen mtl.Gehaltsverzicht aus einem mtl. Einkommen über der Vers.Höchtsgrenze. Mit Vollendung des 65.Lebensjahres bekam ich nun diese Vers. ausgezahlt unter Anrechung des vollen KV-Beitragssatzes aus dem 120.Teil der Auszahlsumme. Der Beitrag beinhaltet also auch den AG-Beitrag. Da die Krankenkassen z.Zt. über hohe Beitragsüberschüsse verfügen wäre m.E. hier eine Gesetzesänderung nötig. Der mtl. Beitrag ist ohnehin schon grenzwertig zumal für Gesundheitsaufwendungen,Vorsorgeuntersuchungen etc. mtl. noch ca. 5,7% aufgewendet werden müssen. Die o.g. Regelung wurde im Jahre 2004, also noch 23 Jahren Laufzeit, rückwirkend in Kraft gesetzt. Vielleicht kann man hier schnell und unbürokratisch, wie bei der gesetzl.Regelung der mtl. 500 €ür Altersvorsorge der Landtagsabgeordneten in NRW eine Neuregelung schaffen und zumindes den AG-Beitrag ausgrenzen.
Mit freundlichen Grüßen
T.Kreutzkamp
Sehr geehrter Herr Kreutzkamp,
ich möchte mich um Ihr Anliegen kümmern. Würden Sie mir die wichtigsten Dokumente in Kopie zur Verfügung stellen?
Schicken Sie mir die Unterlagen bitte an Meine Landtagsanschrift "Bernd Krückel, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf" oder bernd.krueckel@landtag.nrw.de . Meine Mitarbeiterinnen wissen Bescheid und kennen Ihr Anliegen und meine Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Krückel