![Ulrike Bahr Portrait von Ulrike Bahr](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/UlrikeBahr-Portrait.jpg?itok=HU1MuRKx)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet mit dem Bundesministerium der Finanzen gerade an einem zweiten Reformpaket.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet mit dem Bundesministerium der Finanzen gerade an einem zweiten Reformpaket.
Ich halte es für sozial vertretbar, wenn in diesen Fällen erwachsene Kinder mit einem sehr guten Einkommen einen Teil der vom Sozialamt übernommenen Pflegekosten für ihre eigenen Eltern tragen. Das setzt übrigens immer voraus, dass das jeweilige Elternteil keine schwere Verfehlungen gegen das erwachsene Kind begangen hat.
Am 7. November 2019 wurde im Deutschen Bundestag das Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Kinder und Eltern, die gegenüber pflegebedürftigen Leistungsbeziehern nach dem SGB XII unterhaltsverpflichtet sind, werden seither entlastet. Der Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe wird für alle Betroffenen ausgeschlossen, deren Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.
Wir haben die mit der Einführung des sog. Bürgergeldes geplante Erhöhung der Regelsätze für Sozialhilfeempfänger zum 1.1.2023 zu keinem Zeitpunkt abgelehnt
Seien Sie versichert, dass auf Fachebene bereits an der Umsetzung gearbeitet wird.