Ich teile Ihre Rechtsauffassung nicht und halte die Verwendung von Soldaten in der Wehrverwaltung für vereinbar mit §87b.
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Um die grundgesetzlich vorgeschriebene Trennung von Streitkräften und Bundeswehrverwaltung zu gewährleisten, sind Soldaten, die in Behörden und Dienststellen der Bundeswehrverwaltung verwendet werden, aus der Befehlskette der Streitkräfte herausgelöst.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht sehe ich kein Problem, Soldaten in der zivilen Wehrverwaltung einzusetzen, soweit diese dabei aus der militärischen Befehlsgewalt herausgelöst sind und fachlich ausschließlich den zivilen Weisungsrechten ihrer Vorgesetzen in der Wehrverwaltung unterliegen
Um Differenzen und Doppelbearbeitung zu vermeiden, werden Anfragen aus den Wahlkreisen in erster Linie von den vor Ort zuständigen Wahlkreisabgeordneten beantwortet.
Ein grundsätzliches Rüstungsexportverbot wäre ein falsches Signal, das Deutschlands Bündnisfähigkeit und Einfluss auf internationaler Bühne massiv einschränken würde.
Für die aktuelle Situation ist es nötig, dass politische Verantwortung klar zugewiesen wird. Das habe ich auch in der Erwiderung auf die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin im Bundestag gefordert.