Frage von Felix S. • 30.03.2024
Antwort ausstehend von Sven Wolf SPD
Derzeit liegt der Grenzwert bei 1,0 ng/ml Blutserum, eine Anpassung des Grenzwerts ist bisher noch nicht erfolgt, dies bedarf eines Gesetzesverfahrens, das wir zeitnah anstreben. Weitere Regelungen gerade zu diesem Thema werden wir darüber hinaus prüfen.
Wir lassen derzeit alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen.
Wir lassen alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen.
Bei Radwegen an Landesstraßen ist das Land zuständig. Auch wir wollen im Land mehr für den Radwegeausbau tun.
Grundsätzlich darf ich keine Einzelfallberatung machen, weshalb ich Ihnen Ihre Frage nicht vollständig beantworten kann. Ich kann aber so viel sagen: