Frage von Dominik F. • 13.06.2024
Antwort von Dirk Heidenblut SPD • 16.06.2024
Eine rückwirkende Änderung des Fahrerlaubnisentzugs ist nicht vorgesehen.
Eine rückwirkende Änderung des Fahrerlaubnisentzugs ist nicht vorgesehen.
der kürzlich festgelegte THC-Grenzwert liegt bei 3,5 ng THC pro ml Blutserum.
Die A 26 soll u.a. insbesondere den Bereich im Hamburger Stadtgebiet (B 73) von überregionalen Verkehr entlasten.
Gesetzesverstöße müssen sanktioniert werden
Taxen können eine wertvolle Ergänzung sein