die gesetzliche Regelung für das Verbot von Radarwarngeräten finden Sie in § 23 Abs. 1c StVO:
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Radiomeldungen zur Warnung vor Blitzern sind nicht verboten, da sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers erfolgen. Warn-Apps hingegen geben eine direkte Warnung für den Autofahrer vor einer Radarkontrolle.
Die Maskenpflicht dient - wie andere Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie auch - dem Schutz von Leben und Gesundheit durch Verhinderung einer Vielzahl schwerer oder tödlicher Krankheitsverläufe
Wir GRÜNE stehen für eine Anschlussregelung zum
9-Euro-Ticket. Diese Anschlussregelung muss die Erfahrungen aus dem 9-Euro-Ticket
aufnehmen und den gestiegenen Ansprüchen der Bevölkerung an den OPNV gerecht
werden.
Das 9-Euro-Ticket hat bewiesen, dass der ÖPNV sehr populär werden kann. Dafür muss der Vertrieb der Tickets unkompliziert sein, das Tarifsystem ohne künstliche Hürden und der Tarif selbst in einem preiswerten Rahmen.
Da das 49-Euro-Ticket nun auf Bundesebene eingeführt wurde, ist eine eigene hessische Lösung nicht mehr erforderlich.