Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Terry Reintke | Grüne/EFA | 17 - Bund | Dagegen gestimmt | |
Manuela Ripa | Grüne/EFA | Enthalten | ||
Martin Schirdewan | GUE/NGL | 17 - Bund | Dagegen gestimmt | |
Christine Schneider | EVP | 11 - Rheinland-Pfalz | Dafür gestimmt | |
Helmut Scholz | GUE/NGL | 17 - Bund | Dagegen gestimmt | |
Sven Schulze | EVP | 14 - Sachsen-Anhalt | Dafür gestimmt | |
Joachim Schuster | S&D | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Andreas Schwab | EVP | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Ralf Seekatz | EVP | 11 - Rheinland-Pfalz | Dafür gestimmt | |
Nico Semsrott | Grüne/EFA | 17 - Bund | Dagegen gestimmt | |
Sven Simon | EVP | 7 - Hessen | Dafür gestimmt | |
Birgit Sippel | S&D | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Martin Sonneborn | fraktionslos | 17 - Bund | Dagegen gestimmt | |
Sabine Verheyen | EVP | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Viola von Cramon-Taubadel | Grüne/EFA | 17 - Bund | Dagegen gestimmt | |
Axel Voss | EVP | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Marion Walsmann | EVP | 16 - Thüringen | Dafür gestimmt | |
Manfred Weber | EVP | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Rainer Wieland | EVP | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Tiemo Wölken | S&D | 17 - Bund | Dagegen gestimmt | |
Bernhard Zimniok | ID | 17 - Bund | Dagegen gestimmt |
Mit dem Vorschlag über eine Verordnung zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Kindern im Internet sollen bestimmte Vorschriften der europäischen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation zeitweise ausgenommen werden.
Begründet wird dies damit, dass sexualisierte Gewalt an Kindern eine schwere Verletzung der Menschen- und Grundrechte darstellt. Damit soll gerechtfertigt werden, dass die Grundrechte an anderer Stelle eingeschränkt werden können, etwa bei der Vertraulichkeit der Kommunikation und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine solche Beschränkung muss notwendig und verhältnismäßig sein und das Wesen der Grundrechte und -freiheiten respektieren.
Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll das Recht auf den Schutz der Vertraulichkeit beschränkt werden, um somit mehr Kontrolle über die elektronische Kommunikation zu erhalten. Durch den Einblick in diese sollen Hinweise auf mögliche sexualisierte Gewalthandlungen an Kindern gesammelt werden.
Kritik gab es von Seiten der europäischen Grünen/EFA-Fraktion. Demnach biete die Verordnung Kindern nicht etwa mehr Schutz, sondern setze sie und Erwachsene größeren Risiken aus. Genannt werden KI-Algorithmen1, die fälschlicherweise rechtmäßige private Darstellungen und Gespräche von Kindern und Erwachsenen im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit und ihrem Sexualleben melden könnten. Damit werde gegen die Grundrechte von Millionen von Kindern und Erwachsenen verstoßen.
Cornelia Ernst, deutsche EU-Abgeordnete der Partei Die Linke, formulierte konkret, dass "das mit dieser Verordnung erlaubte Durchsuchen von elektronischer Kommunikation, insbesondere das Durchsuchen von Textnachrichten, eine schwerwiegende Verletzung der in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der EU verankerten Rechte darstellt".
Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten hauptsächlich CDU/CSU-Abgeordnete und einige SPD-Abgeordnete dafür, dagegen stimmten Abgeordnete aus den Reihen der Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke sowie AfD. Auch wenn die deutschen Abgeordneten in der Mehrheit gegen die Verordnung stimmten, wurde der Vorschlag über die Verordnung mit insgesamt 537 Stimmen aller EU-Abgeordneten angenommen.
1 KI = Künstliche Intelligenz