Lockerung von Datenschutzrichtlinien zum Vorgehen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern im Internet

Mit der namentlichen Abstimmung wurde über den Vorschlag für eine Verordnung abgestimmt, welche bestimmte Aspekte der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) zeitweise aussetzen möchte, um gegen sexualisierte Gewalt an Kindern im Internet vorzugehen. Strafrechtlich ist der Tatbestand unter dem Begriff des sexuellen Missbrauchs bekannt.

Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten hauptsächlich CDU/CSU-Abgeordnete und einige SPD-Abgeordnete dafür, dagegen stimmten Abgeordnete aus den Reihen der Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke sowie AfD. Auch wenn die deutschen Abgeordneten in der Mehrheit gegen die Verordnung stimmten, wurde der Vorschlag über die Verordnung mit insgesamt 537 Stimmen aller EU-Abgeordneten angenommen.

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Dafür gestimmt
42
Dagegen gestimmt
49
Enthalten
4
Nicht beteiligt
1
Abstimmungsverhalten von insgesamt 96 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Terry ReintkeTerry ReintkeGrüne/EFA17 - Bund Dagegen gestimmt
MdEP Manuela Ripa (ÖDP)Manuela RipaGrüne/EFA Enthalten
Martin SchirdewanMartin SchirdewanGUE/NGL17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Christine SchneiderChristine SchneiderEVP11 - Rheinland-Pfalz Dafür gestimmt
Helmut ScholzHelmut ScholzGUE/NGL17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Sven SchulzeSven SchulzeEVP14 - Sachsen-Anhalt Dafür gestimmt
Portrait von Joachim SchusterJoachim SchusterS&D17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Andreas SchwabAndreas SchwabEVP1 - Baden-Württemberg Dafür gestimmt
Portrait von Ralf SeekatzRalf SeekatzEVP11 - Rheinland-Pfalz Dafür gestimmt
Portrait von Nico SemsrottNico SemsrottGrüne/EFA17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Sven SimonSven SimonEVP7 - Hessen Dafür gestimmt
Portrait von Birgit SippelBirgit SippelS&D17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Martin SonnebornMartin Sonnebornfraktionslos17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Sabine VerheyenSabine VerheyenEVP10 - Nordrhein-Westfalen Dafür gestimmt
Portrait von Viola von Cramon-TaubadelViola von Cramon-TaubadelGrüne/EFA17 - Bund Dagegen gestimmt
Axel VossAxel VossEVP10 - Nordrhein-Westfalen Dafür gestimmt
Portrait von Marion WalsmannMarion WalsmannEVP16 - Thüringen Dafür gestimmt
Portrait von Manfred WeberManfred WeberEVP2 - Bayern Dafür gestimmt
Portrait von Rainer WielandRainer WielandEVP1 - Baden-Württemberg Dafür gestimmt
Portrait von Tiemo WölkenTiemo WölkenS&D17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Bernhard ZimniokBernhard ZimniokID17 - Bund Dagegen gestimmt

Mit dem Vorschlag über eine Verordnung zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Kindern im Internet sollen bestimmte Vorschriften der europäischen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation zeitweise ausgenommen werden.

Begründet wird dies damit, dass sexualisierte Gewalt an Kindern eine schwere Verletzung der Menschen- und Grundrechte darstellt. Damit soll gerechtfertigt werden, dass die Grundrechte an anderer Stelle eingeschränkt werden können, etwa bei der Vertraulichkeit der Kommunikation und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine solche Beschränkung muss notwendig und verhältnismäßig sein und das Wesen der Grundrechte und -freiheiten respektieren.

Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll das Recht auf den Schutz der Vertraulichkeit beschränkt werden, um somit mehr Kontrolle über die elektronische Kommunikation zu erhalten. Durch den Einblick in diese sollen Hinweise auf mögliche sexualisierte Gewalthandlungen an Kindern gesammelt werden.

Kritik gab es von Seiten der europäischen Grünen/EFA-Fraktion. Demnach biete die Verordnung Kindern nicht etwa mehr Schutz, sondern setze sie und Erwachsene größeren Risiken aus. Genannt werden KI-Algorithmen1, die fälschlicherweise rechtmäßige private Darstellungen und Gespräche von Kindern und Erwachsenen im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit und ihrem Sexualleben melden könnten. Damit werde gegen die Grundrechte von Millionen von Kindern und Erwachsenen verstoßen.

Cornelia Ernst, deutsche EU-Abgeordnete der Partei Die Linke, formulierte konkret, dass "das mit dieser Verordnung erlaubte Durchsuchen von elektronischer Kommunikation, insbesondere das Durchsuchen von Textnachrichten, eine schwerwiegende Verletzung der in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der EU verankerten Rechte darstellt".

Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten hauptsächlich CDU/CSU-Abgeordnete und einige SPD-Abgeordnete dafür, dagegen stimmten Abgeordnete aus den Reihen der Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke sowie AfD. Auch wenn die deutschen Abgeordneten in der Mehrheit gegen die Verordnung stimmten, wurde der Vorschlag über die Verordnung mit insgesamt 537 Stimmen aller EU-Abgeordneten angenommen.


1 KI = Künstliche Intelligenz