(...) Die von Ihnen kritisierte Strahlenschutzverordnung wurde 2001 auf Bundesebene verabschiedet. Die Bund-Strahlenschutzverordnung sah in der Tat vor, die Regelungen zur Freimessung leicht radioaktiver Abfälle aufzuweichen, Betreiber von Atomanlagen konnten also ab dem Jahr 2001 die Freigabe leicht radioaktiven Materials (für Schrotthändler, Straßenbau usw.) schon für geringere Grenzwerte als vor dem Jahr 2001 beantragen. (...)
(...) Ansonsten glaube ich aber als Mediziner und aufgrund meiner Erfahrungen der letzten Jahre, dass das Gefährdungspotenzial bei anderen Drogen, wie z.B.Heroin oder Amphetamine, noch erheblich höher ist als bei Tabak. Deswegen kann man durchaus die Meinung vertreten, dass harte Drogen verboten bleiben müssen und das Rauchen trotzdem nicht verboten werden sollte. (...)
Sehr geehrter Herr Büenfeld,
Sehr geehrte Frau Bonenberger,
Sehr geehrter Herr Kohlmeier,