Ein abruptes gesetzliches Verbot jeglicher Cookies wäre hingegen derzeit kontraproduktiv. Denn Cookies werden heutzutage nicht nur zum Tracking der Nutzer verwendet, sondern auch für Funktionen, die vom Nutzer durchaus erwünscht sind.
ihre Frage kann ich recht kurz beantworten. Ich stimme mit Ihnen überein.
Das TTDSG stellt klar, dass das Speichern von und der Zugriff auf Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers grundsätzlich nur mit einer DSGVO-konformen Einwilligung erlaubt ist
Google, Amazon, Facebook und andere große Digitalunternehmen müssen einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten.
Wir möchten Freiräume schaffen, die es unseren Unternehmen ermöglichen, wettbewerbsfähig zu bleiben. Gleichzeitig wollen wir so schnell wie möglich wieder ausgeglichene Haushalte ohne neue Schulden erreichen und die gesamtstaatliche Schuldenquote auf unter 60 Prozent reduzieren.