Die im Rahmen des TAMG vorgenommenen Einschränkungen sind dem Tierschutz nicht dienlich.
Die Existenzgrundlage der freien und selbständigen Heilpraktiker bleibt gesichert. Bislang gibt es für den Beruf des Heilpraktikers keine rechtlich verbindliche Berufsordnung
In vielen Bereichen haben wir in Deutschland eine Überregulierung, die der Praxis nicht gerecht wird. Wir als AfD wollen solche Hürden abschaffen.
Haustiere dürfen folglich ohne tierärztliches Rezept mit nicht verschreibungspflichtigen Humanhomöopathika weiterhin durch Tierhomöopath*innen und Tierheilpraktiker*innen versorgt werden, nur Lebensmittel liefernde Tiere sind ausgenommen.
vielen Dank für Ihre Fragen. Um diese angemessen zu beantworten, benötigten wir genauere Angaben zu den von Ihnen erwünschten Jahrgangsauswertungen.