Fragen und Antworten

Portrait von Klaus-Dieter Gröhler
Antwort von Klaus-Dieter Gröhler
CDU
• 23.08.2021

Eine Arbeitsüberwachung darf in den seltensten Fällen und i.d.R. nur bei einem sehr konkreten Verdacht des Arbeitgebers, ob eines Verstoßes des Arbeitnehmers vorgenommen werden.

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