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Michael Müller
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Frage von Eva S. •

Wie werden Sie in der kommenden Legislatur sicherstellen, dass Maßnahmen zur Digitalisierung nicht durch den einzelnen (auch öffentlichen) Arbeitgeber zur Arbeitsüberwachung missbraucht werden?

Sehr geehrter Herr Müller,

zum Hintergrund möchte ich Folgendes ergänzen: In meinem Bekanntenkreis, haben sich aufgrund der Pandemie neue, nun Digitale Arbeitsprozesse etabliert. Dabei wird jede Minute vom System geprüft, ob eine Bearbeitung durch den Mitarbeiter erfolgt ist. Nach 15 Minuten wird der Mitarbeiter telefonisch von der Führungskraft zur Erklärung kontaktiert.
Der Betriebsrat ist, wie jeder Bundesbehörde, schwach aufgestellt.
Gibt es Pläne zur Gesetztesänderung, des Bundesdatenschutzgesetzes?
Haben sie noch zusätzliche Tipps?

Zusatz: Wie sieht das bei Arbeitgebern des Landes Berlin aus? Was ist mit dem Berliner Datenschutzgesetz?

MfG E. Schmidt

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