Ich habe mir noch keine abschließende Meinung gebildet, da zu viele Organisationen, die ich schätze, dagegen sind.
Jeder wahlberechtige Bürger und jede Bürgerin hat das Recht, die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu wählen. Ob er oder sie dieses Recht ausübt, ist eine persönliche Entscheidung.
Jeder Bundestagsabgeordnete ist in gewisser Weise schon ein "Verfassungsstaatsanwalt"
Ich bin nicht der Meinung, dass die CDU/CSU jemals ein solches „Prinzip“ verfolgt hätte, insofern kann ich Ihre Frage leider nicht beantworten.
Als Bürger meines Wahlkreises darf ich Sie herzlich einladen mich rund um einen der zahlreichen Auftritte vor Ort, sei es bei den Infoständen oder den lokalen Veranstaltungen, persönlich kennenzulernen und mir all Ihre Fragen direkt zu stellen