(...) Auf Geschmacksverstärker wäre, bevor ein Verbot hier wirksam werden könnte, zunächst mehr als jetzt hinzuweisen. Ein Verbot von Glyphosat ist längst überfällig. Dessen Gefahr für die Menschen wird unterschiedlich gewertet - allein das reicht aber für ein Verbot. (...)
(...) Die Kosten alternativer Heilmethoden werden in unterschiedlichem Maße von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ich persönlich bin der Meinung, dass es nicht auf die Frage nach Schulmedizin oder alternativen Methoden ankommt, sondern auf die nachgewiesene Wirksamkeit eines Medikaments, bzw. (...)
(...) die von Ihnen angesprochene Richtlinie 2004/24/EG des europäischen Parlaments und des Rates wurde bereits 2004 verabschiedet und hat nicht dazu geführt, dass Naturheilmittel nicht mehr zugelassen werden. Im Gegenteil zielte die Richtlinie darauf ab, in bestimmten Fällen die Zulassung zu erleichtern. (...)