(...) Die SPD bejaht das kooperative Verhältnis zwischen Staat und Kirchen und Religionsgemeinschaften, wie es das Grundgesetz vorsieht, wie es die SPD in ihren Grundsatzprogrammen seit Godesberg 1959 vertritt und zuletzt auch im Grundsatzprogramm von Hamburg 2007 bestätigt hat. Dies hat sich in der Praxis unseres Landes und im vertrauensvollen Miteinander zwischen Staat und Kirchen und Religionsgemeinschaften über Jahrzehnte bewährt. (...)
(...) Sie gibt die Rechtslage nicht wieder. Es ist bereits seit etlichen Jahren fast einmütig in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass in den Anwendungsbereich des § 648a BGB auch Architekten und sonstige Planer fallen, auch bei Leistungen unterhalb der Ebene der Vollarchitektur (LP 1-9) und auch im Fall des gekündigten Architektenvertrag. Exemplarisch sei dafür aus dem Ihnen möglicherweise auch vorliegenden Handbuch Werner/Pastor, Bauprozess, 13. (...)