(...) Ich bin aber der Ansicht, dass man sich gerade mit betreuten Personen intensiv auseinandersetzen muss. Die Entmündigung wurde abgeschafft, eben weil ein Betreuter noch einen freien Willen hat und dieser darf nicht durch eine Zwangsmedikamtierung ausgehebelt werden. (...)
(...) Gerade in dem hochsensiblen Bereich ärztlicher Zwangsmaßnahmen, der die grundlegenden Artikel 14, der Freiheit und Sicherheit der Person und Artikel 17, den Schutz der Unversehrtheit der Person in der Konvention berührt, sind alle gesetzlichen Neuregelungen mit den Verbänden der Psychiatrieerfahrenen und den Menschen mit Behinderungen gemeinsam zu erarbeiten. Diese Position des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung unterstützt DIE LINKE. (...)
(...) Ferner wiesen Sie darauf hin, dass die Neuregelung durch das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme für die Beteiligten mehr Transparenz schafft. Sie wird dazu beitragen, die gerichtliche Praxis stärker zu vereinheitlichen. (...)