Bundestag Wahl 2005 - Fragen & Antworten

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Antwort von Carsten Müller
CDU
• 13.09.2005

Nach Auskunft der Verwaltung der Stadt Braunschweig war eine Ausschreibung nicht erforderlich, da der Grundstückswert von einem qualifizierten Sachverständigen gemäß den einschlägigen Bestimmungen ermittelt worden ist.

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