Der Fiskus kümmert sich zwar im Auftrag der Kirchen um den Einzug der Kirchensteuer. Die Finanzverwaltung tut dies allerdings nicht kostenlos.
Wir betrachten es als Vorteil unseres Grundgesetzes, dass es Staat und Religion einerseits trennt, andererseits aber eine Kooperation zwischen beiden ermöglicht und fördert.
Mit Ausnahme Bayerns haben aufgrund der Gesetze die Kirchen als Steuergläubiger von dem ihnen eingeräumten Recht Gebrauch gemacht, die Verwaltung der Kirchensteuer gegen „angemessenes Entgelt“ auf staatliche Behörden zu übertragen.
Wir Freie Demokraten erkennen die Problematik und wollen das Staatskirchenrecht zu einem Religionsverfassungsrecht weiterentwickeln.
Die Integration Behinderter am 1.Arbeitsmarkt bedarf mehr als die Gewährung von Zuschüssen. Zur Teilhabe gehören aber auch Kultur, Kunst, Sport usw
Wir haben die rechtliche Absicherung von LSBTIQ*-Familien und Trans* und Inter*Personen zum Ziel.