
Der Bundeswehreinsatz am Roten Meer im Rahmen der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES beruht auf einen Beschluss des Europäischen Rates vom 8. Februar 2024 und von mehreren Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.
Für uns gilt: wer nicht arbeiten kann oder nicht in Vollzeit arbeiten kann, weil gesundheitliche Gründe das nicht erlauben, hat unsere ganze Solidarität und muss unterstützt werden, Sodas er ein gutes und würdevolles Leben führen kann.

Der wesentliche Grund für die Ablehnung des Schutzes des ukrainischen Luftraums durch die NATO ist, dass wir dadurch in den Krieg eingreifen würden.

Die Beamtenbesoldung fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich daher bitte direkt an das BMI wenden.