Hier finden Sie alle Mitglieder des Petitionsauschusses im 20. Deutschen Bundestag. Zu den Themen des Ausschusses gehören unter anderem Behördenentscheidungen oder Änderungswünsche für Gesetze. Die 31 Mitglieder behandeln diese Petitionen, bei denen es sich vor allem um persönliche Probleme mit Behördenentscheidungen oder Änderungswünsche für Gesetze handelt. Derzeit treffen jährlich ca. 20.000 Petitionen im Bundestag ein. Das Petitionsrecht gilt für alle, zum Beispiel auch Kinder, Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, Inhaftierte, Soldaten, Entmündigte, Bürgerinitiativen, Verbände und andere Interessensgruppen (Art. 17 GG). Jede Petition erhält eine Antwort vom Ausschuss mit schriftlicher Begründung dazu, was die Eingabe bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss ist einer von vier Ausschüssen, die vom Grundgesetz fest vorgeschrieben sind. Dazu zählen außerdem der Verteidigungsausschuss, Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union und Auswärtige Ausschuss.