Vor­gezogener Braunkohle­ausstieg im Rheinischen Revier

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält die Forderung über einen vorgezogenen Ausstieg aus dem Abbau der Braunkohle im Rheinischen Revier. Die Einführung des Gesetzes ist Teil des 2020 beschlossenen Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, laut welchem Schrittweise immer weniger elektrische Energie durch den Einsatz von Kohle gewonnen werden soll.

Der Gesetzentwurf wurde mit 523 Stimmen von Seiten der Ampel-Koalition und der CDU/CSU angenommen. Dagegen stimmten die Fraktionen AfD und DIE LINKE mit insgesamt 92 Stimmen. Zwei Abgeordnete der Grünen enthielten sich.

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Dafür gestimmt
523
Dagegen gestimmt
92
Enthalten
2
Nicht beteiligt
119
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Gottfried CurioGottfried CurioAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Mario CzajaMario CzajaCDU/CSU85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Sevim DağdelenSevim DağdelenDIE LINKE.140 - Bochum I Nicht beteiligt
Foto Dr. Janosch Dahmen MdBJanosch DahmenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard DaldrupBernhard DaldrupSPD130 - Warendorf Dafür gestimmt
Astrid DamerowAstrid DamerowCDU/CSU2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt
Portrait von Daniela De RidderDaniela De RidderSPD31 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Christoph de VriesChristoph de VriesCDU/CSU18 - Hamburg-Mitte Nicht beteiligt
Portrait von Ekin DeligözEkin DeligözBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN255 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Hakan DemirHakan DemirSPD82 - Berlin-Neukölln Dafür gestimmt
Portrait von Sandra DetzerSandra DetzerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN265 - Ludwigsburg Dafür gestimmt
Portrait von Karamba DiabyKaramba DiabySPD72 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Martin DiedenhofenMartin DiedenhofenSPD197 - Neuwied Dafür gestimmt
Portrait von Jan DierenJan DierenSPD114 - Krefeld II - Wesel II Dafür gestimmt
Portrait von Thomas DietzThomas DietzAfD164 - Erzgebirgskreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Esther DilcherEsther DilcherSPD167 - Waldeck Dafür gestimmt
Portrait von Sabine DittmarSabine DittmarSPD248 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Bijan Djir-SaraiBijan Djir-SaraiFDP108 - Neuss I Dafür gestimmt
Portrait von Alexander DobrindtAlexander DobrindtCDU/CSU226 - Weilheim Nicht beteiligt
Portrait von Anke Domscheit-BergAnke Domscheit-BergDIE LINKE.58 - Oberhavel - Havelland II Nicht beteiligt
Portrait von Michael DonthMichael DonthCDU/CSU289 - Reutlingen Dafür gestimmt
Portrait von Felix DöringFelix DöringSPD173 - Gießen Dafür gestimmt
Catarina dos Santos-WintzCatarina dos Santos-WintzCDU/CSU88 - Aachen II Dafür gestimmt
Portrait von Katharina DrögeKatharina DrögeBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN95 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Falko DroßmannFalko DroßmannSPD18 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt

Spätestens bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2028 soll jegliche Stromerzeugung durch den Einsatz von Stein- und Braunkohle eingestellt worden sein. Nun soll die Stilllegung der Kraftwerksblöcke Niederaußem K, Neurath F und Neurath G von 2038 auf 2030 vorgezogen werden. Dies ist das Ergebniss einer politischen Verständigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE AG, welche am 4. Oktober 2022 getroffen wurde. Des Weiteren wurde beschlossen, die Laufzeit der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. März 2024 weiterlaufen zu lassen. So soll Gas in der Stromerzeugung gespart und ein Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet werden. Um diese Beschlüsse umsetzen zu können, passt der Gesetzentwurf das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz an.

Angepasst werden müssen auch die Eckpunkte eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen RWE Power, der RWE AG und der Bundesrepublik Deutschland. In diesem wurde sich auf die Stilllegung bestimmter Braunkohleanlagen geeinigt. Hierzu legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Änderungsantrag vor.