Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Sanae Abdi | SPD | 93 - Köln I | Dagegen gestimmt | |
Valentin Abel | FDP | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dagegen gestimmt | |
Knut Abraham | CDU/CSU | 65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Dafür gestimmt | |
Katja Adler | FDP | 176 - Hochtaunus | Dagegen gestimmt | |
Stephanie Aeffner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 279 - Pforzheim | Dagegen gestimmt | |
Adis Ahmetovic | SPD | 41 - Stadt Hannover I | Dagegen gestimmt | |
Gökay Akbulut | DIE LINKE. | 275 - Mannheim | Dagegen gestimmt | |
Ali Al-Dailami | DIE LINKE. | 173 - Gießen | Dagegen gestimmt | |
Muhanad Al-Halak | FDP | 227 - Deggendorf | Dagegen gestimmt | |
Reem Alabali-Radovan | SPD | 12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I | Dagegen gestimmt | |
Stephan Albani | CDU/CSU | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dafür gestimmt | |
Renata Alt | FDP | 262 - Nürtingen | Dagegen gestimmt | |
Norbert Maria Altenkamp | CDU/CSU | 181 - Main-Taunus | Dafür gestimmt | |
Philipp Amthor | CDU/CSU | 16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II | Dafür gestimmt | |
Luise Amtsberg | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 5 - Kiel | Nicht beteiligt | |
Dagmar Andres | SPD | 92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II | Nicht beteiligt | |
Niels Annen | SPD | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Nicht beteiligt | |
Johannes Arlt | SPD | 17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III | Dagegen gestimmt | |
Christine Aschenberg-Dugnus | FDP | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dagegen gestimmt | |
Andreas Audretsch | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 82 - Berlin-Neukölln | Dagegen gestimmt | |
Artur Auernhammer | CDU/CSU | 241 - Ansbach | Dafür gestimmt | |
Peter Aumer | CDU/CSU | 233 - Regensburg | Dafür gestimmt | |
Maik Außendorf | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 100 - Rheinisch-Bergischer Kreis | Dagegen gestimmt | |
Tobias B. Bacherle | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 260 - Böblingen | Dagegen gestimmt | |
Carolin Bachmann | AfD | 161 - Mittelsachsen | Dafür gestimmt |
Der Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion stellt fest, dass der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Putins auf die Ukraine nicht nur unmittelbares Leid verursache, sondern auch direkte Folgen für die Ernährungsversorgung habe. Die Folgen könnten auch den Hunger in der Welt deutlich verschärfen. Deshalb fordert der Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgung der Ukraine und ihren Agrarsektor zu unterstützen und die Folgen von etwaigen Engpässen abzufedern.
Um diese Ziele zu erreichen, fordern die Abgeordneten die Bundesregierung zunächst zur Kooperation mit verschiedenen nationalen und internationalen Organisationen in der Ukraine auf. Hier werden etwa die Vereinten Nationen, die Europäische Union, humanitäre Hilfsorganisationen und die Agrar- und Ernährungswirtschaft genannt, mit denen Spenden gemeinsam koordiniert werden sollen.
In einem weiteren Abschnitt widmet sich der Entschließungsantrag der Unions-Fraktion der ukrainischen Agrarwirtschaft selbst. Konkret sollen bestehende Agrarstrukturen in dem Land genutzt werden, um Versorgungsketten zu stärken und die Landwirt:innen zu unterstützen. Dabei soll insbesondere das Ziel verfolgt werden, auf möglichst vielen Flächen eine Frühjahrsaussaat zu ermöglichen.
Zuletzt setzt sich der Unions-Antrag mit den Folgen von Preisschwankungen an internationalen Agrarmärkten und damit einhergehenden Ernährungsunsicherheiten als Konsequenz des Krieges auseinander. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, Daten zu den fehlenden Produktions- und Handelskapazitäten durch den Ukraine-Krieg und dem Zusammenhang mit der Verteuerung von Energie und Ölprodukten sowie Dünge- und Futtermitteln zu erheben. Mit diesen Daten und darauf aufbauenden Prognosen sollen zukünftige Entscheidungen, insbesondere im Hinblick auf die gemeinsame Agrarpolitik der EU, sachgerechter getroffen werden können.
In der freien Aussprache zu dem Antrag betonte Dr. Anne Monika Spallek (Bündnis 90/Die Grünen), dass die Bilder aus der Ukraine derzeit kaum zu ertragen seien. Dennoch dürfe man deshalb nicht zu einseitigen Schnellschüssen kommen. Der Antrag missachte etwa Biodiversität und die Folgen der Landwirtschaft für das Klima. Vielmehr sei es an der Zeit, alle Krisen zusammenzudenken.
Für Dieter Stier (CDU) stand hingegen fest, dass derzeit jeder Beitrag zähle, um die Versorgungskrise abzumildern und eine Hungersnot zu vermeiden. Dazu leiste der Antrag einen klaren Beitrag. Während Gegner:innen des Antrages bei „Rettungsaktionen im Mittelmeer [...] selbst stets allergrößten Wert auf jedes Einzelschicksal legen“ würden, sei es Ihnen nun „vollkommen egal, ob auch nur ein einziger Mensch mehr satt werden kann.“
Die Abgeordnete Rita Hagl-Kehl (SPD) betonte, dass man den Hunger in der Welt besiegen müsse. Der Antrage verfehle jedoch das Ziel, globale Ernährungssicherheit mit Klimaschutz und Biodiversität zu vereinen.
Frank Rinck der AfD-Fraktion erklärte, dass es für ihn keinen Platz mehr für „ideologische oder weltfremde Fantasien“ geben dürfe, wenn die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln auf dem Spiele stünde.
Der FDP-Abgeordnete Ingo Bodtke teilte die Auffassung anderer Redner:innen, dass es mittel- und langfristig höhere Erträge auf begrenzen Ackerflächen brauche. Produktivität, Versorgungssicherheit und Umweltfreundlichkeit müssten Hand in Hand gehen. Der Unions-Antrag sei insbesondere abzulehnen, weil er keinen Wert auf Technologieoffenheit und zukunftsweisende Innovationen zum Erreichen dieser Ziele lege.
Für die Linksfraktion sprach Ina Latendorf eine aus ihrer Sicht ungerechte Verteilung von Ressourcen in der Welt an, die der Beendigung des Welthungers im Wege stünde. Dieser Realität schenke der Antrag keine Aufmerksamkeit.
246 Abgeordnete den Fraktionen der CDU/CSU und der AfD-Fraktion stimmten für den Antrag, 410 Abgeordnete aller anderen Fraktionen dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 80 Abgeordnete haben sich nicht an der namentlichen Abstimmung beteiligt.
Anmerkung der Redaktion:
Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Unions-Antrag eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft. Da die Regierungskoalition in dem Ausschuss eine Mehrheit hat, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Parlamentsseite, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, es sei für den Antrag gestimmt worden, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine „Ja“-Stimme auf dieser Seite ist ein „Ja“ zum Antrag der Union.