Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Die Unionsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur namentlichen Abstimmung in den Bundestag eingebracht, welcher die Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorsieht. Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen ab einer Größe von 1.000 Mitarbeitenden dazu, bestimmte Sorgfaltspflichten in Bezug auf den Schutz von Menschenrechten und Umweltrisiken einzuhalten und entlang der Lieferkette zu kontrollieren. Aufgrund verschiedener Krisen in der vergangenen Zeit führe das Gesetz laut Unionsfraktion zu einem erhöhten Druck auf internationale Lieferketten und erschwere Wirtschaftsbeziehungen. Daher solle es mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt werden.
Zu dem Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor. Darin wird die Ablehung des Gesetzes empfohlen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU wurde mit 412 Stimmen abgelehnt. 247 Abgeordnete stimmten dafür, es gab eine Enthaltung von Christoph Hoffmann (FDP).