Änderung des Bundeswahlgesetzes

Der von den Ampelfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf schlägt eine Anpassung der Wahlkreiseinteilung vor. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung sollen die Bundestagswahlkreise in Sachsen-Anhalt von neun auf acht reduziert werden. Konkret betrifft die Neueinteilung den Wahlkreis Anhalt, der aufgelöst wird. Bayern gewinnt im Gegenzug einen Wahlkreis hinzu, Teile der bisherigen Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu sollen zum neuen Wahlkreis "Memmingen - Unterallgäu" zusammengefasst werden. Die Auswahl des neuen Wahlkreises wird damit begründet, dass die Wahlkreise Augsburg-Land und Ostallgäu den Bevölkerungsdurchschnitt aller Wahlkreise um 25 Prozent überschreiten, wodurch eine Neueinteilung dringend erforderlich sei.

Eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfes und bietet eine Übersicht über die Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss. Die namentliche Abstimmung erfolgte auf Grundlage dieser Beschlussempfehlung.

Der Gesetzentwurf der Ampelfraktionen in der Ausschussfassung wurde mit 381 Stimmen angenommen. 276 Abgeordnete stimmten dagegen, 12 enthielten sich.

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Dafür gestimmt
381
Dagegen gestimmt
276
Enthalten
12
Nicht beteiligt
67
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.