Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige verbessern

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll erreicht werden, dass der/die deutsche Vertreter*in im Europäischen Rat dem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige zustimmen darf. Diese rechtlich nicht bindende Ratsempfehlung ziele darauf ab, dass die EU-Mitgliedstaaten – im Einklang mit ihrer nationalen Zuständigkeit für die Ausgestaltung der Sozialsysteme – Arbeitnehmern und Selbständigen Zugang zum Sozialschutz gewähren würden.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktionen B90/Grüne und Die Linke wurde der Gesetzentwurf angenommen. Die AfD-Fraktion und die FDP-Fraktion stimmten geschlossen gegen den Entwurf.

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Dafür gestimmt
454
Dagegen gestimmt
139
Enthalten
2
Nicht beteiligt
114
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Emmi ZeulnerEmmi ZeulnerCDU/CSU240 - Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard ZickenheinerGerhard ZickenheinerDIE GRÜNEN282 - Lörrach - Müllheim Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar ZieglerDagmar ZieglerSPD56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Portrait von Paul ZiemiakPaul ZiemiakCDU/CSU141 - Herne - Bochum II Nicht beteiligt
Portrait von Stefan ZierkeStefan ZierkeSPD57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Matthias ZimmerMatthias ZimmerCDU/CSU182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dafür gestimmt
Pia Zimmermann, MdBPia ZimmermannDIE LINKE51 - Helmstedt - Wolfsburg Nicht beteiligt
Portrait von Sabine ZimmermannSabine ZimmermannDIE LINKE165 - Zwickau Nicht beteiligt

Am 13. März 2018 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige vor. Begründen tat die Kommission den Vorschlag mit der Tatsache, dass die steigende Zahl von Menschen mit atypischen Beschäftigungen sowie der Selbstständigen immer unzureichender sozial abgesichert sei. Mit dieser Empfehlung, welche nicht rechtlich bindend wäre, solle vor allem der Grundsatz 12 der "Europäischen Säule sozialer Rechte" umgesetzt werden:

„Unabhängig von Art und Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und unter vergleichbaren Bedingungen Selbständige das Recht auf angemessenen Sozialschutz.“

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll erreicht werden, dass der/die deutsche Vertreter*in im Europäischen Rat diesem Vorschlag der Europäischen Union zustimmen darf.
Da der Bundestag dem Gesetzentwurf zugestimmt hat, wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Empfehlung aussprechen.


Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktionen B90/Grüne und Die Linke wurde der Gesetzentwurf angenommen. Die AfD-Fraktion und die FDP-Fraktion stimmten geschlossen gegen den Entwurf.


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